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Pressemitteilung, Vorstand
Zum Leserbrief „Klotzbauten als Lügengebäude entlarvt“; LZ vom 27.01.2022

Eine einfache Skizze der im Rahmenplan festgelegten Kubaturen als „Lügengebäude” zu bezeichnen, dürfte dem Wunsch nach billiger Meinungsmache geschuldet sein. Auch der von einer „breiten Bürgerbeteiligung erkämpfte prächtige Bürgerpark“ - gemeint ist der Wiesenstreifen nördlich der Kaserne - mag in diese Richtung zielen.

Im Übrigen ist jedem lokalpolitisch Interessierten bekannt, dass eine Veräußerung des städtischen Geländes (ehemalige Seeparkplatz, P5, geplantes Quartier Nord) an Meistbietende durch einen gültigen Stadtratsbeschluss ausgeschlossen ist.

Der Unterschied zwischen einer Blockrandbebauung und geschlossenen Reihen einzelner Häuser entlang von Gassen und Straßen -wie sie einer mittelalterlichen Bebauung entsprechen und Hinterhöfe einschließen-, mag manchen unbedeutend erscheinen, nicht jedoch Menschen mit etwas Gespür für die Besonderheiten einer historisch gewachsenen Altstadt. Wer dazu im Studium nicht aufgepasst hat undr wem der Blick in die Fachliteratur zu umständlich erscheint, dem sei zu dieser Frage die Quelle des schnellen Wissens, Wikipedia, empfohlen.

Wie dicht der versuchte Schulterschluss zwischen selbsternannten Klassenkämpfern und unserer Stadtplanung tatsächlich ist, bleibt abzuwarten.

Und noch etwas:

Wir müssen die Begriffe säuberlich trennen. Blockrandbebauung, also die Bebauung des Randes eines vorgeplanten Quartiers oder Straßenblocks, ist ein Terminus Technicus aus dem Städtebau und hat mit einem Wohnblock zunächst nichts zu tun. Aber natürlich wird für eine großstädtische Blockrandbebauung häufig eine Aneinanderreihung von Wohnblocks benützt.

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Bürgerinitiative will den „Park für Alle“

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„Überlasst die Verwertung des Gartens auf der Hinteren Insel endlich den Kennern!"