Etikettenschwindel??

Autor: Cornelius Wiedemann

Genügt es schon, ein Gebiet einfach umzubenennen, um dort ein Nebeneinander von Wohnen, Sport und Freizeit zu ermöglichen?

Ziel für die neuen Quartiere auf der Hinteren Insel ist es, eine Nutzungsmischung von Wohnen mit Alltagsversorgung, Arbeiten und Freizeitangeboten für eine “Stadt der kurzen Wege” anzubieten. Die Stadtverwaltung plant nach eigenen Angaben hier ein “Urbanes Gebiet”, in dem ein Nebeneinander von Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung möglich ist. Der Preis für den “lebendigen” Stadtteil und das Leben mit der Nutzungsmischung ist, dass das Wohnen den Lärm der anderen, insbesondere der gewerblichen Nutzungen dulden muss und hier die “Duldungsschwelle” des Wohnens zum Beispiel im Vergleich zum Wohnen im “Allgemeinen Wohngebiet” merklich erhöht ist.

Laut Baunutzungsverordnung sind im “Urbanen Gebiet” neben Wohngebäuden beispielsweise auch Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige (die Wohnnutzung nicht wesentlich störend) Gewerbebetriebe, wie zum Beispiel auch Ferienwohnungen, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.  Doch wo sind diese gewerblichen Nutzungen in Rahmenplan vorgesehen? Es sind zwar im Rahmenplan in Teilbereichen lebendige, aktive Erdgeschosse geplant, allein das (teilweise) Nicht-Wohnen in den Erdgeschossen “macht” noch kein Urbanes Gebiet, wo sind die übrigen, insbesondere die gewerblichen Nutzungen? Welchen Verkehr lösen sie aus? Sind diese Nutzungen auch mit der massiven Stellplatzreduktion “zufrieden”? Lässt sich eine Vielzahl von Nicht-Wohnnutzungen in das Genossenschaftsmodell und die Vergabe über Erbbaurecht überhaupt integrieren? Welche Gewerbetreibenden wollen und können denn Genossenschaftsanteile bzw. Einheiten erwerben?

Im Baufeld Nord ist nach den Zahlen des Rahmenplans von maximal ca. 10 % der Geschossfläche, im Baufeld Süd maximal ca. 30 % der Geschossfläche für Nicht-Wohnen oder eine flexible Nutzung vorgesehen. Im Baufeld Mitte wird dagegen sogar von 100 % Wohnen ausgegangen. Diese [MG1] Angaben lassen viel eher auf ein “Reines” bzw. “Allgemeines Wohngebiet” und nicht auf ein “Urbanes Gebiet” schließen. Auf der Hinteren Insel würde so Wohnen für wenige, wie auch immer Privilegierte entstehen, die auf die Einhaltung der ihnen in im “Reinen” oder “Allgemeinen Wohngebiet” zustehenden Lärmwerte dringen werden, die Nutzungen mit einem Mehrwert für ALLE werden dann doch endgültig von der Hinteren Insel vertrieben....

Deshalb: Kämpfen Sie mit uns für den Erhalt der Hinteren Insel als grünes Refugium für ALLE, damit die Hintere Insel nach wie vor ALLEN zur Erholung, zum Feiern, für Freizeitaktivitäten und insbesondere den Jugendlichen zum Skaten zur Verfügung steht! 

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Ist - im Hinblick auf die Geschichte - Wohnen wirklich naheliegend?

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